Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Aufhebung des § 28 dritter Satz der NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20-0, durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshof-Gesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1995, Zl. V 52/94-11, dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zugestellt am 2. Mai 1995, § 28 dritter Satz der NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20-0, als gesetzwidrig aufgehoben.
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