Kündigung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1996-01-19
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde wurde am 14. Dezember 1995 übergeben; das Abkommen tritt gemäß Kapitel IV Art. 12 Abs. 2 mit 14. Juni 1996 außer Kraft.

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den am 31. Oktober 1964 in Budapest unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über das Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen an der gemeinsamen Staatsgrenze *1) gemäß seinem Artikel 12 Absatz 2 für gekündigt.


*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1965 idF BGBl. Nr. 564/1982

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