Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1996-03-15
Status Aufgehoben · 2001-08-07
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 369
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

EuWO

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Abkürzung

EuWO

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Abkürzung

EuWO

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Abkürzung

EuWO

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Abkürzung

EuWO

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Ausschreibung der Wahl, Wahltag, Stichtag
§ 3. Wahlkörper, Wahlkreise, Stimmbezirke
§ 4. Wahlbehörden
§ 5. Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter
§ 6. Vertrauenspersonen
§ 7. Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
§ 8. Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
§ 9. Gebührenanspruch der Mitglieder der Wahlbehörden
§ 9a. Wahlbeobachter
§ 10. Aktives Wahlrecht
§ 11. Wählerverzeichnisse
§ 12. Ort der Eintragung
§ 13. Auflegung des Wählerverzeichnisses
§ 14. Kundmachung in den Häusern
§ 15. Ausfolgung von Abschriften an die Parteien
§ 16. Einspruch
§ 17. Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
§ 18. Entscheidung über Einsprüche
§ 19. Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
§ 20. Berufung
§ 21. Behandlung der nach dem Europa-Wählerevidenzgesetz erhobenen Einsprüche und Berufungen
§ 22. Abschluß des Wählerverzeichnisses
§ 23. Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten
§ 24. Teilnahme an der Wahl
§ 25. Ort der Ausübung des Wahlrechts
§ 26. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
§ 27. Ausstellung der Wahlkarte
§ 28. Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte
§ 29. Wählbarkeit
§ 30. Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Wahlvorschläge
§ 31. Inhalt der Wahlvorschläge
§ 32. Unterscheidbarkeit der Parteibezeichnungen und Kurzbezeichnungen in den Wahlvorschlägen
§ 33. Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters
§ 34. Überprüfung der Wahlvorschläge
§ 35. Ergänzungs-Wahlvorschläge
§ 36. Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 37. Zurückziehung von Wahlvorschlägen
§ 38. Rückerstattung des Kostenbeitrages
§ 39. Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden oder des Magistrats der Stadt Wien, Wahlzeit
§ 40. Wahlsprengel
§ 41. Wahllokale
§ 42. Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
§ 43. Wahllokale für Wahlkartenwähler
§ 44. Wahlzelle
§ 45. Verbotszonen
§ 46. Vorgang bei der Briefwahl
§ 47. Wahlzeugen
§ 48. Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
§ 49. Beginn der Wahlhandlung
§ 50. Wahlkuverts
§ 51. Betreten des Wahllokals
§ 52. Persönliche Ausübung des Wahlrechts
§ 53. Identitätsfeststellung
§ 54. Stimmabgabe
§ 55. Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
§ 56. Vorgang bei Wahlkartenwählern
§ 57. Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
§ 58. Ausübung des Wahlrechts von Pfleglingen in Heil- und Pflegeanstalten
§ 59. Ausübung des Wahlrechts durch bettlägerige oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler
§ 60. Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten
§ 61. Amtlicher Stimmzettel
§ 62. Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels
§ 63. Vergabe von Vorzugsstimmen
§ 64. Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
§ 65. Ungültige Stimmzettel
§ 66. Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
§ 67. Niederschrift
§ 68. Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien
§ 69. Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
§ 70. Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde
§ 71. Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Wien der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde
§ 72. Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde
§ 73. Ermittlung der Vorzugsstimmen
§ 74. Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde
§ 75. Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde
§ 76. Ermittlungen der Landeswahlbehörde
§ 77. Ermittlung der Mandate durch die Bundeswahlbehörde
§ 78. Zuweisung der Mandate, Niederschrift, Verlautbarung
§ 79. Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
§ 80. Anfechtung
§ 81. Berufung, Ablehnung, Streichung
§ 82. Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gleichzeitig mit anderen Wahlen
§ 83. Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen
§ 84. Fristen
§ 85. Wahlkosten
§ 86. Gebührenfreiheit
§ 87. Weibliche Formen der Funktionsbezeichnungen
§ 88. Verweisungen
(Anm.: § 89 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2003)
§ 90. Vollziehung
§ 91. Inkrafttreten
Anlage 1: Wählerverzeichnis
Anlage 2: Wahlkarte
Anlage 3: Unterstützungserklärung
Anlage 4: Abstimmungsverzeichnis
Anlage 5: Amtlicher Stimmzettel

Abkürzung

EuWO

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Ausschreibung der Wahl, Wahltag, Stichtag
§ 3. Wahlkörper, Wahlkreise, Stimmbezirke
§ 4. Wahlbehörden
§ 5. Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter
§ 6. Vertrauenspersonen
§ 7. Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
§ 8. Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter
§ 9. Gebührenanspruch der Mitglieder der Wahlbehörden
§ 9a. Wahlbeobachter
§ 10. Aktives Wahlrecht
§ 11. Wählerverzeichnisse
§ 12. Ort der Eintragung
§ 13. Auflegung des Wählerverzeichnisses
§ 14. Kundmachung in den Häusern
§ 15. Ausfolgung von Abschriften an die Parteien
§ 16. Einspruch
§ 17. Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
§ 18. Entscheidung über Einsprüche
§ 19. Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
§ 20. Berufung
§ 21. Behandlung der nach dem Europa-Wählerevidenzgesetz erhobenen Einsprüche und Berufungen
§ 22. Abschluß des Wählerverzeichnisses
§ 23. Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten
§ 24. Teilnahme an der Wahl
§ 25. Ort der Ausübung des Wahlrechts
§ 26. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte
§ 27. Ausstellung der Wahlkarte
§ 28. Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte
§ 29. Wählbarkeit
§ 30. Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Wahlvorschläge
§ 31. Inhalt der Wahlvorschläge
§ 32. Unterscheidbarkeit der Parteibezeichnungen und Kurzbezeichnungen in den Wahlvorschlägen
§ 33. Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters
§ 34. Überprüfung der Wahlvorschläge
§ 35. Ergänzungs-Wahlvorschläge
§ 36. Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 37. Zurückziehung von Wahlvorschlägen
§ 38. Rückerstattung des Kostenbeitrages
§ 39. Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden oder des Magistrats der Stadt Wien, Wahlzeit
§ 40. Wahlsprengel
§ 41. Wahllokale
§ 42. Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel
§ 43. Wahllokale für Wahlkartenwähler
§ 44. Wahlzelle
§ 45. Verbotszonen
§ 46. Vorgang bei der Briefwahl
§ 47. Wahlzeugen
§ 48. Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters
§ 49. Beginn der Wahlhandlung
§ 50. Wahlkuverts
§ 51. Betreten des Wahllokals
§ 52. Persönliche Ausübung des Wahlrechts
§ 53. Identitätsfeststellung
§ 54. Stimmabgabe
§ 55. Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde
§ 56. Vorgang bei Wahlkartenwählern
§ 57. Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers
§ 58. Ausübung des Wahlrechts von Pfleglingen in Heil- und Pflegeanstalten
§ 59. Ausübung des Wahlrechts durch bettlägerige oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler
§ 60. Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten
§ 61. Amtlicher Stimmzettel
§ 62. Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels
§ 63. Vergabe von Vorzugsstimmen
§ 64. Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert
§ 65. Ungültige Stimmzettel
§ 66. Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung
§ 67. Niederschrift
§ 68. Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien
§ 69. Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
§ 70. Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde
§ 71. Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Wien der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde
§ 72. Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde
§ 73. Ermittlung der Vorzugsstimmen
§ 74. Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde
§ 75. Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde
§ 76. Ermittlungen der Landeswahlbehörde
§ 77. Ermittlung der Mandate durch die Bundeswahlbehörde
§ 78. Zuweisung der Mandate, Niederschrift, Verlautbarung
§ 79. Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen
§ 80. Anfechtung
§ 81. Berufung, Ablehnung, Streichung
§ 82. Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gleichzeitig mit anderen Wahlen
§ 83. Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen
§ 84. Fristen
§ 85. Wahlkosten
§ 86. Gebührenfreiheit
§ 87. Weibliche Form der Funktionsbezeichnungen
§ 88. Verweisungen
(Anm.: § 89 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 132/2003)
§ 90. Vollziehung
§ 91. Inkrafttreten
Anlage 1: Wählerverzeichnis
Anlage 2: Wahlkarte
Anlage 3: Unterstützungserklärung
Anlage 4: Abstimmungsverzeichnis
Anlage 5: Amtlicher Stimmzettel

Abkürzung

EuWO

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

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