Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1996-03-15
Letzte Aktualisierung 2026-09-07
Status Aufgehoben · 2001-08-07
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 369

BGBl. Nr. 117/1996

Änderungshistorie JSON API

(21) § 17 Abs. 2 und § 47 Abs. 2 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft.

Abkürzung

EuWO

Anlage 1

Anlage 1

Anlage 1

Abkürzung

EuWO

Anlage 1

Abkürzung

EuWO

Anlage 1

Abkürzung

EuWO

Anlage 2

Abkürzung

EuWO

Abkürzung

EuWO

Anlage 2, Vorderseite

Originalgröße: DIN E5 (200 x 280 mm)

Anlage 2, Rückseite

Originalgröße: DIN E5 (200 x 280 mm)

Abkürzung

EuWO

Vorderseite:

Rückseite:

Rückseite:

Anlage 2, Vorderseite Papierfarbe: weiß

Rückseite:

Anlage 2, VorderseitePapierfarbe: weiß

Anlage 2, Rückseite

Anlage 2, Vorderseite Papierfarbe: weiß

Anlage 2, Rückseite

Abkürzung

EuWO

Anlage 2, Vorderseite Papierfarbe: weiß
Anlage 2, Rückseite Papierfarbe: weiß
--- ---

Abkürzung

EuWO

Anlage 2, Vorderseite

Papierfarbe: weiß

Anlage 2, Rückseite

Papierfarbe: weiß

Abkürzung

EuWO

Anlage 3

Abkürzung

EuWO

Abkürzung

EuWO

Abkürzung

EuWO

Anlage 3

Abkürzung

EuWO

Anlage 3

Abkürzung

EuWO

Anlage 4

Abkürzung

EuWO

Anlage 4

Abkürzung

EuWO

Anlage 5

Anlage 5

Abkürzung

EuWO

Anlage 5

Abkürzung

EuWO

Anlage 5

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