Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO)
BGBl. Nr. 117/1996
(21) § 17 Abs. 2 und § 47 Abs. 2 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft.
Abkürzung
EuWO
Anlage 1
Anlage 1
Anlage 1
Abkürzung
EuWO
Anlage 1
Abkürzung
EuWO
Anlage 1
Abkürzung
EuWO
Anlage 2
Abkürzung
EuWO
Abkürzung
EuWO
Anlage 2, Vorderseite
Originalgröße: DIN E5 (200 x 280 mm)
Anlage 2, Rückseite
Originalgröße: DIN E5 (200 x 280 mm)
Abkürzung
EuWO
Vorderseite:
Rückseite:
Rückseite:
Anlage 2, Vorderseite Papierfarbe: weiß
Rückseite:
Anlage 2, VorderseitePapierfarbe: weiß
Anlage 2, Rückseite
Anlage 2, Vorderseite Papierfarbe: weiß
Anlage 2, Rückseite
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EuWO
| Anlage 2, Vorderseite | Papierfarbe: weiß |
|---|---|
| Anlage 2, Rückseite | Papierfarbe: weiß |
| --- | --- |
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Anlage 2, Vorderseite
Papierfarbe: weiß
Anlage 2, Rückseite
Papierfarbe: weiß
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Anlage 3
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Anlage 3
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Anlage 3
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Anlage 4
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Anlage 4
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Anlage 5
Anlage 5
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EuWO
Anlage 5
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Anlage 5
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