Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
Statt Dr. Helga Konrad seit 28. 1. 1997 Mag. Barbara Prammer
(vgl. BGBl. II Nr. 62/1997).
Statt Dr. Helga Konrad seit 28. 1. 1997 Mag. Barbara Prammer
(vgl. BGBl. II Nr. 62/1997).
(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Dr. Helga KONRAD die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden
Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik, Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen,
Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (BGBl. Nr. 100/1993).
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
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