Bundesgesetz über die Rechtsstellung des Sekretariats des Wassenaar Arrangements in Österreich

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1997-08-15
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Das Sekretariat des Informationsaustauschs über den Export von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar Arrangement) mit Sitz in Österreich hat in Österreich Rechtspersönlichkeit.

§ 2. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit xx. xxxxxxxx 1997 in Kraft.

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