Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben BeschäftigtenBundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird(NR: GP XX IA 324/A AB 520 S. 51. BR: AB 5369 S. 620.)

Typ Bundesverfassungsgesetz
Veröffentlichung 1997-01-11
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Artikel IV

Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände

sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten

Das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten, StGBl. Nr. 180/1920, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 268/1994, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.

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