Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. Nr. 944/1994, in der Fassung BGBl. Nr. 163/1995 gesetzwidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 1997, V 110/96 und V 133-149/96, dem Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 17. März 1997, ausgesprochen, daß die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. Nr. 944/1994, idF BGBl. Nr. 163/1995 gesetzwidrig war.
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