Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Aufhebung des letzten Satzes im § 7 Abs. 1 der Umlagenordnung der Österreichischen Apothekerkammer durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Februar 1997, V 116/96-6, dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 27. März 1997, den letzten Satz im § 7 Abs. 1 der Umlagenordnung der Österreichischen Apothekerkammer, kundgemacht in der Österreichischen Apotheker-Zeitung vom 24. Dezember 1954, als gesetzwidrig aufgehoben.
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