Kundmachung des Bundeskanzlers über das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1998-07-04
Status Aufgehoben · 2004-07-06
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

271/2004).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, wird kundgemacht:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Daum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

271/2004).

Das Bundesvolk hat in dem am 19. April 1998 stattgefundenen Wahlgang Dr. Thomas Klestil zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.

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