Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2000-01-01
Status Aufgehoben · 2005-03-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 375
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

DSG

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 (Verfassungsbestimmung)

§ 1 Grundrecht auf Datenschutz

§ 2 Zuständigkeit

§ 3 Räumlicher Anwendungsbereich

Artikel 2

1.

Abschnitt: Allgemeines

§ 4 Definitionen

§ 5 Öffentlicher und privater Bereich

2.

Abschnitt: Verwendung von Daten

§ 6 Grundsätze

§ 7 Zulässigkeit der Verwendung von Daten

§ 8 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nicht-sensibler Daten

§ 9 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung sensibler Daten

§ 10 Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur Erbringung von Dienstleistungen

§ 11 Pflichten des Dienstleisters

§ 12 Genehmigungsfreie Übermittlung und Überlassung von Daten in das Ausland

§ 13 Genehmigungspflichtige Übermittlung und Überlassung von Daten ins Ausland

3.

Abschnitt: Datensicherheit

§ 14 Datensicherheitsmaßnahmen

§ 15 Datengeheimnis

4.

Abschnitt: Publizität der Datenverarbeitungen (Anm.: Publizität der Datenanwendungen)

§ 16 Datenverarbeitungsregister

§ 17 Meldepflicht des Auftraggebers

§ 18 Aufnahme der Verarbeitung

§ 19 Notwendiger Inhalt der Meldung

§ 20 Prüfungs- und Verbesserungsverfahren

§ 21 Registrierung

§ 22 Richtigstellung des Registers

§ 23 Pflicht zur Offenlegung nichtmeldepflichtiger Datenanwendungen (Anm.: Pflicht zur Offenlegung nicht-meldepflichtiger Datenanwendungen)

§ 24 Informationspflicht des Auftraggebers

§ 25 Pflicht zur Offenlegung der Identität des Auftraggebers

5.

Abschnitt: Die Rechte des Betroffenen

§ 26 Auskunftsrecht

§ 27 Recht auf Richtigstellung oder Löschung

§ 28 Widerspruchsrecht

§ 29 Die Rechte des Betroffenen bei Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten (Anm.: Die Rechte des Betroffenen bei der Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten)

6.

Abschnitt: Rechtsschutz

§ 30 Kontrollbefugnisse der Datenschutzkommission

§ 31 Beschwerde an die Datenschutzkommission

§ 32 Anrufung der Gerichte

§ 33 Schadenersatz

§ 34 Gemeinsame Bestimmungen

7.

Abschnitt: Kontrollorgane

§ 35 Datenschutzkommission und Datenschutzrat

§ 36 Zusammensetzung der Datenschutzkommission

§ 37 Weisungsfreiheit der Datenschutzkommission

§ 38 Organisation und Geschäftsführung der Datenschutzkommission

§ 39 Beschlüsse der Datenschutzkommission

§ 40 Wirkung von Bescheiden der Datenschutzkommission und des geschäftsführenden Mitglieds

§ 41 Einrichtung und Aufgaben des Datenschutzrates

§ 42 Zusammensetzung des Datenschutzrates

§ 43 Vorsitz und Geschäftsführung des Datenschutzrates

§ 44 Sitzungen und Beschlußfassung des Datenschutzrates

8.

Abschnitt: Besondere Verwendungszwecke von Daten

§ 45 Private Zwecke

§ 46 Wissenschaftliche Forschung und Statistik

§ 47 Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und

Befragung von Betroffenen

§ 48 Publizistische Tätigkeit

9.

Abschnitt: Besondere Verwendungsarten von Daten

§ 49 Automatisierte Einzelentscheidungen

§ 50 Informationsverbundsysteme

10.

Abschnitt: Strafbestimmungen

§ 51 Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht

§ 52 Verwaltungsstrafbestimmung

11.

Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 53 Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und vom Kostenersatz (Anm.: Befreiung von Gebühren, Abgaben und vom Kostenersatz)

§ 54 Mitteilungen an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an die Europäische Kommission (Anm.: Mitteilungen an die Europäische Kommission und an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)

§ 55 Feststellungen der Europäischen Kommission

§ 56 Verwaltungsangelegenheiten gemäß Art. 30 B-VG

§ 57 Sprachliche Gleichbehandlung

§ 58 Manuelle Dateien

§ 59 Umsetzungshinweis

§ 60 Inkrafttreten

§ 61 Übergangsbestimmungen

§ 62 Verordnungserlassung

§ 63 Verweisungen

§ 64 Vollziehung

Abkürzung

DSG

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1 Grundrecht auf Datenschutz
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Räumlicher Anwendungsbereich
§ 4 Definitionen
§ 5 Öffentlicher und privater Bereich
§ 6 Grundsätze
§ 7 Zulässigkeit der Verwendung von Daten
§ 8 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nicht-sensibler Daten
§ 9 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung sensibler Daten
§ 10 Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur Erbringung von Dienstleistungen
§ 11 Pflichten des Dienstleisters
§ 12 Genehmigungsfreie Übermittlung und Überlassung von Daten in das Ausland
§ 13 Genehmigungspflichtige Übermittlung und Überlassung von Daten ins Ausland
§ 14 Datensicherheitsmaßnahmen
§ 15 Datengeheimnis
§ 16 Datenverarbeitungsregister
§ 17 Meldepflicht des Auftraggebers
§ 18 Aufnahme der Verarbeitung
§ 19 Notwendiger Inhalt der Meldung
§ 20 Prüfungs- und Verbesserungsverfahren
§ 21 Registrierung
§ 22 Richtigstellung des Registers
§ 23 Pflicht zur Offenlegung nichtmeldepflichtiger Datenanwendungen (Anm.: Pflicht zur Offenlegung nicht-meldepflichtiger Datenanwendungen)
§ 24 Informationspflicht des Auftraggebers
§ 25 Pflicht zur Offenlegung der Identität des Auftraggebers
§ 26 Auskunftsrecht
§ 27 Recht auf Richtigstellung oder Löschung
§ 28 Widerspruchsrecht
§ 29 Die Rechte des Betroffenen bei Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten (Anm.: Die Rechte des Betroffenen bei der Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten)
§ 30 Kontrollbefugnisse der Datenschutzkommission
§ 31 Beschwerde an die Datenschutzkommission
§ 32 Anrufung der Gerichte
§ 33 Schadenersatz
§ 34 Gemeinsame Bestimmungen
§ 35 Datenschutzkommission und Datenschutzrat
§ 36 Zusammensetzung der Datenschutzkommission
§ 37 Weisungsfreiheit der Datenschutzkommission
§ 38 Organisation und Geschäftsführung der Datenschutzkommission
§ 39 Beschlüsse der Datenschutzkommission
§ 40 Wirkung von Bescheiden der Datenschutzkommission und des geschäftsführenden Mitglieds
§ 41 Einrichtung und Aufgaben des Datenschutzrates
§ 42 Zusammensetzung des Datenschutzrates
§ 43 Vorsitz und Geschäftsführung des Datenschutzrates
§ 44 Sitzungen und Beschlußfassung des Datenschutzrates
§ 45 Private Zwecke
§ 46 Wissenschaftliche Forschung und Statistik
§ 47 Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von Betroffenen
§ 48 Publizistische Tätigkeit
(Anm.: § 48a. Verwendung von Daten im Katastrophenfall)
§ 49 Automatisierte Einzelentscheidungen
§ 50 Informationsverbundsysteme
§ 51 Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht
§ 52 Verwaltungsstrafbestimmung
§ 53 Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und vom Kostenersatz (Anm.: Befreiung von Gebühren, Abgaben und vom Kostenersatz)
§ 54 Mitteilungen an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an die Europäische Kommission (Anm.: Mitteilungen an die Europäische Kommission und an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
§ 55 Feststellungen der Europäischen Kommission
§ 56 Verwaltungsangelegenheiten gemäß Art. 30 B-VG
§ 57 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 58 Manuelle Dateien
§ 59 Umsetzungshinweis
§ 60 Inkrafttreten
§ 61 Übergangsbestimmungen
§ 62 Verordnungserlassung
§ 63 Verweisungen
§ 64 Vollziehung

Abkürzung

DSG

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1 Grundrecht auf Datenschutz
(Anm.: § 2 Zuständigkeit – Zeile entfällt durch ein Versehen mit Novelle BGBl. I Nr. 133/2009)
§ 3 Räumlicher Anwendungsbereich
§ 4 Definitionen
§ 5 Öffentlicher und privater Bereich
2. Abschnitt: Verwendung von Daten
§ 6 Grundsätze
§ 7 Zulässigkeit der Verwendung von Daten
§ 8 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nicht-sensibler Daten
§ 9 Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung sensibler Daten
§ 10 Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur Erbringung von Dienstleistungen
§ 11 Pflichten des Dienstleisters
§ 12 Genehmigungsfreie Übermittlung und Überlassung von Daten in das Ausland
§ 13 Genehmigungspflichtige Übermittlung und Überlassung von Daten ins Ausland
§ 14 Datensicherheitsmaßnahmen
§ 15 Datengeheimnis
§ 16 Datenverarbeitungsregister
§ 17 Meldepflicht des Auftraggebers
§ 18 Aufnahme der Verarbeitung
§ 19 Notwendiger Inhalt der Meldung
§ 20 Prüfungs- und Verbesserungsverfahren
§ 21 Registrierung
§ 22 Richtigstellung des Registers und Rechtsnachfolge
§ 22a Verfahren zur Überprüfung der Erfüllung der Meldepflicht
§ 23 Pflicht zur Offenlegung nichtmeldepflichtiger Datenanwendungen (Anm.: Pflicht zur Offenlegung nicht-meldepflichtiger Datenanwendungen)
§ 24 Informationspflicht des Auftraggebers
§ 25 Pflicht zur Offenlegung der Identität des Auftraggebers
§ 26 Auskunftsrecht
§ 27 Recht auf Richtigstellung oder Löschung
§ 28 Widerspruchsrecht
§ 29 Die Rechte des Betroffenen bei Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten (Anm.: Die Rechte des Betroffenen bei der Verwendung nur indirekt personenbezogener Daten)
§ 30 Kontrollbefugnisse der Datenschutzkommission
§ 31 Beschwerde an die Datenschutzkommission
§ 31a Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
§ 32 Anrufung der Gerichte
§ 33 Schadenersatz
§ 34 Gemeinsame Bestimmungen
§ 35 Datenschutzkommission und Datenschutzrat
§ 36 Zusammensetzung der Datenschutzkommission
§ 37 Weisungsfreiheit der Datenschutzkommission
§ 38 Organisation und Geschäftsführung der Datenschutzkommission
§ 39 Beschlüsse der Datenschutzkommission
§ 40 Wirkung von Bescheiden der Datenschutzkommission und des geschäftsführenden Mitglieds
§ 41 Einrichtung und Aufgaben des Datenschutzrates
§ 42 Zusammensetzung des Datenschutzrates
§ 43 Vorsitz und Geschäftsführung des Datenschutzrates
§ 44 Sitzungen und Beschlußfassung des Datenschutzrates
§ 45 Private Zwecke
§ 46 Wissenschaftliche Forschung und Statistik
§ 47 Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von Betroffenen
§ 48 Publizistische Tätigkeit
(Anm.: § 48a. Verwendung von Daten im Katastrophenfall)
§ 49 Automatisierte Einzelentscheidungen
§ 50 Informationsverbundsysteme
§ 50a Allgemeines
§ 50b Besondere Protokollierungs- und Löschungspflicht
§ 50c Meldepflicht und Registrierungsverfahren
§ 50d Information durch Kennzeichnung
§ 50e Auskunftsrecht
§ 51 Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht
§ 52 Verwaltungsstrafbestimmung
§ 53 Befreiung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und vom Kostenersatz (Anm.: Befreiung von Gebühren, Abgaben und vom Kostenersatz)
§ 54 Mitteilungen an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an die Europäische Kommission (Anm.: Mitteilungen an die Europäische Kommission und an die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
§ 55 Feststellungen der Europäischen Kommission
§ 56 Verwaltungsangelegenheiten gemäß Art. 30 B-VG
§ 57 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 58 Manuelle Dateien
§ 59 Umsetzungshinweis
§ 60 Inkrafttreten
§ 61 Übergangsbestimmungen
§ 62 Verordnungserlassung
§ 63 Verweisungen
§ 64 Vollziehung

Abkürzung

DSG

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

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