Hofdecret vom 15ten Julius 1784, an sämmtliche Appellationsgerichte, über resolvirten Vortrag der obersten Justizstelle vom 2ten

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1784-07-15
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mangels besonderer Inkrafttretensbestimmungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Mangels besonderer Inkrafttretensbestimmungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

In allen bloßen Personal-Sachen sey ein Maltheser-Ordensritter als ein Geistlicher zu betrachten, und von seinen Ordensobern zu beurtheilen; in allen Real-Sachen aber, und wo es um Vermögen, Contracte, Besitzungen, Geld oder Schulden handelt, gehöre er unter die allgemeinen Gerichte.

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