Hofdecret vom 28sten März 1797, an das Inner-Oesterreichische Appellations-Gericht, über Einvernehmen zwischen der obersten Justizstelle und dem Directorium

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1797-03-28
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Die unter dem 21sten Februar 1785 wegen Beyziehung eines bischöflichen Commissärs zur Sperre und Inventur der Verlassenschaft eines Curat-Geistlichen erlassene Verordnung tritt auch bey Verlassenschaften der nicht präbendirten Capläne und Hülfspriester ein.

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