Justiz-Hofdecret vom 27. Februar 1843, an das böhmische Appellationsgericht; dem böhmischen Landes-Gubernium bekannt gemacht mit Hofkanzlei-Decret vom 8. Februar 1843

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1843-02-27
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Zufolge Mittheilung der k.k. vereinten Hofkanzlei haben Seine k. k. Majestät durch Allerhöchste Entschließung vom 4. Februar 1843 auf den von derselben, wegen Organisirung des Institutes der barmherzigen Schwestern in Prag und in Böhmen überhaupt, erstatteten allerunterthänigsten Vortrag, zu erklären geruht, daß in Absicht auf Erwerbungen von Vermögen, Verfügung mit demselben und dessen Vermachung, da diese Congregation nur einfache Gelübde ablegt, die für die gleichartigen Institute der barmherzigen Schwestern St. Vincentii a Paula in Wien und die englischen Fräulein bestehenden landesfürstlichen Gesetze und Verordnungen gelten.

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