Hofkanzlei-Decret vom 13. August 1845, und vom 14. October 1845, an das steiermärkische Gubernium

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1845-08-13
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Mangels besonderer Inkrafttretensregelungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Seine k.k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 9. August 1845, den barmherzigen Schwestern in Gratz die Befreiung von dem Amortisationsgesetze Allergnädigst in derselben Art zugestanden, wie dieses bei den barmherzigen Schwestern in Wien mit dem Justiz-Hofdecrete vom 13. Jänner 1832, Nr. 2545 der J. G. S., angeordnet worden ist.

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