Änderungshistorie
Gesetz vom 5. December 1877, womit ergänzende Bestimmungen zu den Gesetzen vom 24. April 1874, (R. G. Bl. Nr. 48 und 49), betreffend die Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Theilschuldverschreibungen erlassen werden
6 Versionen
· 1878-02-04
1970-01-01
Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden
1970-01-01
Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden
1970-01-01
Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden
1970-01-01
Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden
1970-01-01
Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden
1970-01-01
Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lauten
Originalfassung
Text zu diesem Datum