Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Justiz vom 20. März 1920, betreffend die Zuweisung der Gerichtsbezirke Lienz, Sillian und Windisch-Matrei zum Sprengel der Rechtsanwaltskammer Innsbruck
Auf Grund des § 22 des Gesetzes vom 6. Juli 1868, R. G. Bl. Nr. 96 (Rechtsanwaltsordnung), werden die Gerichtsbezirke Lienz, Sillian und Windisch-Matrei dem Sprengel der Rechtsanwaltskammer Innsbruck zugewiesen.
Diese Vollzugsanweisung tritt am Tage der Kundmachung in Wirksamkeit.
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