Zusatzerklärung zum Auslieferungsvertrage vom 12. Jänner 1881 zwischen Österreich und Belgien

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1931-01-08
Status Aufgehoben · 2018-08-16
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Unterzeichnungsdatum

Diese Zusatzerklärung wurde mit Ausnahme des Art. 4 durch Art. 26 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl. Nr. 41/1969, derogiert.

Ratifikationstext

Obige von dem für die auswärtigen Angelegenheiten zuständigen Bundesminister Dr. Ignaz Seipel und dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Königreiches Belgien in Wien Le Ghait unterzeichnete Zusatzerklärung tritt zufolge ihres Artikels 5 am 8. Jänner 1931 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich

und

die Regierung Seiner Majestät des Königs der Belgier

haben es für nützlich gehalten, den Bereich der gegenseitigen Rechtshilfe durch eine Zusatzerklärung zum österreichisch-belgischen Auslieferungsvertrage vom 12. Jänner 1881 zu erweitern, und folgende Bestimmungen vereinbart:

Anwendbar gemäß Art. 26 iVm Art. 16 Abs. 3, BGBl. Nr. 41/1969, und hinsichtlich der Sprache, in der die Auslieferungsunterlagen abzufassen sind.

Artikel 4. Die im Auslieferungsvertrage vom 12. Jänner 1881 und in der vorliegenden Vereinbarung bezeichneten Rechtshilfeersuchen, ihre Beilagen und ihre Erledigungsakten, ebenso die Urkunden, die als Grundlage eines Auslieferungsbegehrens beizubringen sind, müssen in deutscher oder in französischer Sprache abgefaßt oder mit einer Übersetzung in eine dieser Sprachen versehen sein.

Artikel 5. Die vorliegende Erklärung tritt in Kraft zehn Tage, nachdem sie in den durch die Gesetzgebung der beiden Länder vorgeschriebenen Formen kundgemacht wurde; sie bleibt solange in Wirksamkeit wie der Auslieferungsvertrag vom 12. Jänner 1881, auf den sie sich bezieht.

Urkund dessen haben die zu diesem Behufe gehörig bevollmächtigten Vertreter die vorliegende Vereinbarung unterfertigt und mit ihren Siegeln versehen.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu Wien, am 1. Dezember 1930.

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