Kundmachung des Bundesministers für Justiz über den BeitrittRumäniens zu dem Berner Übereinkommen zum Schutze von Werken derLiteratur und der Kunst in der in Rom am 2. Juni 1928 geändertenFassung
Nach einer Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates ist Rumänien mit Wirkung vom 6. August 1936 dem Berner Übereinkommen zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst in der in Rom am 2. Juni 1928 geänderten Fassung (B. G. Bl. Nr. 197/1936) beigetreten
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