Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. Mai 1953, womit Zeichen der Weltgesundheitsorganisation von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1953-12-30
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38/1953, werden folgende Zeichen der Weltgesundheitsorganisation von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen:

1.

„Weltgesundheitsorganisation“ - „WGO“,

2.

„World Health Organisation“ - „WHO“,

3.

„Organisation Mondiale de la Sante“ - „OMS“,

4.

das in der Anlage abgebildete offizielle Zeichen der Weltgesundheitsorganisation.

§ 2. Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Anlage

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