Bundesgesetz vom 17. Feber 1960 über die Neuordnung des Rechtes der Annahme an Kindesstatt

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1960-07-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
Änderungshistorie JSON API

Artikel I

(Anm.: Änderung des ABGB, JGS Nr. 946/1811)

Artikel II.

(Anm.: Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen, RGBl. Nr. 208/1854)

Artikel III.

(Anm.: Änderung der Jurisdiktionsnorm, RGBl. Nr. 111/1895)

Artikel IV.

Schluß- und Übergangsbestimmungen.

§ 1. Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Juli 1960 in Kraft.

§ 2. (Anm.: ÜR zum ABGB, JGS Nr. 946/1811.)

§ 3. (Anm.: ÜR zur JN, RGBl. Nr. 111/1895)

§ 4. Die Bestimmungen der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, soweit nach diesen die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist oder durch diese das anzuwendende Recht bestimmt wird, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.

§ 5. Die Hofkanzleidekrete vom 21. April 1820, JGS. Nr. 1659, und vom 28. Juni 1837, JGS. Nr. 209, dieses soweit es noch nicht aufgehoben ist, werden aufgehoben.

§ 6. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Justiz betraut.

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