Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. Juni 1963, betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Frankreich
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, seit der Kundmachung BGBl. Nr. 98/1963 von Frankreich ratifiziert worden.
Das Übereinkommen tritt für Frankreich am 1. Juli 1963 in Kraft.
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