PROTOKOLL betreffend die Abänderung des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1970-08-12
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Unterzeichnungsdatum

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Nachdem der am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 3. September 1969

Ratifikationstext

Das vorliegende Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 3 am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft, das ist am 12. August 1970.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (hier in der Folge als „Ihre Britannische Majestät“ bezeichnet),

Vom Wunsche geleitet, den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der am 9. Jänner 1963 von den Hohen Vertragschließenden Parteien in Wien unterzeichnet wurde (hier in der Folge als „der Vertrag“ bezeichnet), abzuändern,

Haben beschlossen, hierüber ein Protokoll zu vereinbaren, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Artikel 1

(Anm.: Änderung des Artikel 2 des Vertrages, BGBl. Nr. 168/1970.)

Artikel 2

(Anm.: Änderung des Artikel 19 des Vertrages, BGBl. Nr. 168/1970.)

Artikel 3

Dieses Protokoll ist zu ratifizieren. Es tritt am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft und hat die gleiche Geltungsdauer wie der Vertrag.

Zu Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 15. Jänner 1969, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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