Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Juni 1974 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24. Oktober 1956 durch Spanien
Das Übereinkommen ist für Spanien am 25. Mai 1974 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Spanien seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 137/1973) am 27. März 1974 hinterlegt.
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