Kundmachung des Bundeskanzlers vom 13. Mai 1974 betreffend die Erklärung der Deutschen Demokratischen Republik über die Wiederanwendung des Übereinkommens vom 17. Juli 1905 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Deutsche Demokratische Republik erklärt, das Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (RGBl. Nr. 60/1909, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 100/1956) mit Wirkung vom 8. April 1965 wieder anzuwenden.
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