Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. April 1975 betreffend das Zeichen des Sekretariats des Commonwealth

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1975-05-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht, daß das in der Anlage (Anm.: Anlage nicht darstellbar) abgebildete Zeichen des Sekretariats des Commonwealth von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Anlage

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