Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 12. Dezember 1974 über die Verwendung des Zeichens „Produktdeklaration“ für Kassetten-Tonbandgeräte
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 74/1971 wird verordnet:
§ 1. Das in Anlage 1 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) zur Verordnung BGBl. Nr. 54/1972 abgebildete Zeichen („pd-Zeichen“) darf im geschäftlichen Verkehr für Kassetten-Tonbandgeräte nur dann verwendet werden, wenn es die im § 2 vorgesehenen Angaben in der im § 3 der Verordnung BGBl. Nr. 54/1972 vorgesehenen Form enthält.
§ 2. (1) Im Fall der Verwendung des pd-Zeichens im geschäftlichen Verkehr sind die in der Anlage vorgesehenen Kennzeichnungselemente und die diesen entsprechenden Angaben in unveränderter Reihenfolge anzugeben.
(2) Kennzeichnungselemente der lit. c des Abschnittes I und der lit. a und d des Abschnittes III der Anlage sind nur so weit anzuführen, als sie für das jeweilige Gerät zutreffen.
§ 3. Für die Einhaltung dieser Verordnung ist der Deklarierende verantwortlich.
§ 4. Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Dezember 1972 über die Verwendung des Zeichens „Produktdeklaration“ für Kassetten-Tonbandgeräte, BGBl. Nr. 44/1973, tritt außer Kraft.
Anlage
Produktdeklaration Kassettengeräte
| Kennzeichnungselemente | Bemerkungen für die Angaben zu den Kennzeichnungelementen | |
|---|---|---|
| I. Bezeichnung: | I. Anzugeben sind: | |
| a) Typen: | a) Name und Typennummer des Gerätes (Angabe einer Marke ist zulässig) | |
| b) Deklariert durch: | b) Name bzw. Firma und Sitz (Ort) | |
| c) Geräteart: | ||
| aa) Ausführung: | c) Kassettengeräte für Aufnahme und/oder Wiedergabe, Autokassettengeräte für Aufnahme und/oder Wiedergabe (für fixen Einbau vorgesehen) | |
| bb) Aufnahme-und/oder Wiedergabeart: | „Mono“, „Stereo“ | |
| cc) Betrieb: | Batterie, Batterie und Netz (wenn Netzteil eingebaut), Netz, Autobatterie, Norm der Kassette und Bandgeschwindigkeit | |
| d) Gewicht: | d) Gewicht des Gerätes ohne/mit Batterie, ohne Verpackung in Kilogramm | |
| e) Abmessungen: | e) Breite, Höhe und Tiefe in Zentimetern (Vorsprünge wie Bedienungsknöpfe u. dgl. sind zu berücksichtigen), wobei in Klammern ergänzende Unterteilungen zulässig sind. | |
| II. Entspricht den österreichischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften: | II. Die Angabe eines vorliegenden österreichischen oder von Österreich anerkannten elektrotechnischen Sicherheitszeichens (z. B ÖVE, E) ist zulässig. | |
| III. Leistung: | III. Anzugeben sind: Die Angabe „entspricht DIN 45500“ ist zulässig. | |
| a) Stromversorgung: | Die zutreffende Art der Stromversorgung, die Spannung in Volt, der Verbrauch in Watt und die Stromaufnahme in Ampere, wobei die Stromaufnahme nach der einschlägigen technischen Norm zu messen und unter Anführung der Normen abzugeben sind, die Kapazität in Amperestunden und die Ladezeit in Stunden. Die Ladezeit ist mit dem eingebauten Netzgerät zu messen. | |
| und/oder | ||
| Netz: | Batterie: | |
| Spannung: | ||
| Verbrauch: | ||
| Type: | ||
| Anzahl: | ||
| und/oder | und/oder | |
| Akkumulator | andere Stromversorgung: | |
| Spannung: | Spannung: | |
| Stromaufnahme: | Stromaufnahme: | |
| Type: | ||
| Anzahl: | ||
| Kapazität: | ||
| Ladezeit: | ||
| b) Anschlüsse: | Alle vorhandenen Anschlüsse sind mit den genormten Bezeichnungen, die Lautsprecher und Kopfhörer mit der Impedanz anzuführen. Die Norm der Buchse ist anzugeben. | |
| Eingänge: | ||
| Ausgänge: | ||
| c) Bandmaterial: | Das Bandmaterial. mit dem die Meßwerte erreicht wurden; bei Verwendbarkeit meherer Bandmaterialien diese nur dann, wenn eine entsprechende Umschaltung bzw. Umschaltautomatik zur Anpassung der Gerätekenndaten an das Bandmaterial vorhanden ist. | |
| d) Spezielle Aufnahme und/oder Wiedergabeverfahren, eingebaut nach System, mit automatischer oder manueller Umschaltung: | Nur solche Verfahren, die über die bloße Anpassung der Gerätekenndaten an das Bandmaterial hinausgehen. | |
| e) Übertragungsbereich: | in Hz | |
| f) Dynamik: | in dB | |
| g) Kurzzeitige Geschwindigkeitsschwankungen: | in +/- % | |
| IV. Ausstattung: | IV. Anzugeben sind: | |
| a) Automatische Endabschaltung: | a) „ja“ oder „nein“ | |
| b) Aussteuerungsanzeiger: | b) „Instrument“/“Lampe“ „nein“ | |
| c) Automatische Aussteuerung: | c) „ja“/“umschaltbar“/ „abschaltbar“ oder „nein“ | |
| d) Zählwerk: | d) „ja“ oder „nein“ | |
| e) Mithörmöglichkeit bei Aufnahme: | e) „über Kopfhörer“/“über eingebauten Lautsprecher“/„Hinterbandkontrolle“/„regelbar“ oder „nein“ | |
| f) Mikrofon im Gerät eingebaut: | f) „ja“/“abschaltbar“ oder „nein“ | |
| V. Verstärkerteil: | V. Anzugeben sind: | |
| a) Sinusleistung: | a) je Kanal in Watt bei 1000 Hz und 10 % Klirrfaktor +/- (1 dB) oder nach DIN 45500 (Meßnorm ist anzugeben) | |
| b) Klangregelung: | b) „Tonblende stufenlos“, „schaltbar“, „getrennte Höhen- und Tiefenregelung“ oder „keine“ | |
| c) Lautsprecher eingebaut: | c) „ja“/“abschaltbar“ oder „nein“ | |
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