Kundmachung des Bundeskanzlers vom 12. August 1977 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24. Oktober 1956 durch Japan
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Japan seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 339/1974) am 22. Juli 1977 hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 8 zweiter Absatz am 19. September 1977 für Japan in Kraft.
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