Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 11. Jänner 1977 über den Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1977-01-28
Status Aufgehoben · 2003-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. § 23 ZPO,

RGBl. Nr. 113/1895).

Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos (vgl. § 23 ZPO,

RGBl. Nr. 113/1895).

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auktionshallengesetzes, BGBl. Nr. 181/1962, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 415/1975 wird gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, verlautbart, daß in der beim Bezirksgericht Innsbruck als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle der Betrieb am 3. Jänner 1977 aufgenommen worden ist.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.