Notenwechsel über die Ausdehnung des Vertrages zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf Hongkong

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1978-02-21
Status Aufgehoben · 1997-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Ratifikationstext

Die Britische Botschaft Wien teilte gemäß Art. XIII Abs. 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. Nr. 224/1962, in der Fassung des Protokolls BGBl. Nr. 453/1971) am 21. November 1977 mit, den genannten Vertrag auf Hongkong auszudehnen; die Ausdehnung tritt am 21. Feber 1978 in Kraft.

(Übersetzung)

BRITISCHE BOTSCHAFT WIEN

Vom: Botschafter Ihrer Britischen Majestät in Wien, Herrn H. T. Mrogan C.M.G.

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf den Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, unterzeichnet am 14. Juli 1961 in Wien, in der Fassung des in London am 6. März 1970 unterzeichneten Protokolls, Bezug zu nehmen.

Auf Weisung des Principal Secretary of State for Foreign and Commenwealth (Anm.: Richtig: Commonwealth) Affairs Ihrer Majestät teile ich Ihnen mit, daß das Vereinigten Königreich den Anwendungsbereich des genannten Vertrages in seiner jetzigen Fassung gemäß Artikel XIII auf Hongkong auszudehnen beabsichtigt. Absatz 2 dieses Artikels bestimmt, daß, ehe dies geschehen kann, das Einvernehmen zwischen den Hohen Vertragschließenden Parteien über die Gerichte des betreffenden Gebietes herzustellen ist, die im Sinne dieses Vertrages als "obere Gerichte" anzusehen sind, und über die Gerichte, bei denen der Antrag auf Registrierung einer Entscheidung gestellt werden kann.

Ich beehre mich daher vorzuschlagen, daß im Sinne des Vertrages folgende Gerichte, und zwar:

a)

der "Supreme Court of Judicature" von Hongkong (Court of Appeal and High Court of Justice);

b)

Ihre Majestät nach Anhörung des Kronrates bei der Entscheidung über Berufungen gegen Urteile des "Supreme Court of Judicature" von Hongkong als "obere Gerichte" anzusehen sind, und daß der "High Court of Justice" von Hongkong das Gericht sein soll, bei dem der Antrag auf Registrierung einer Entscheidung gestellt werden kann. Ich möchte erklären, daß in bestimmten Fällen Berufungen vom "Supreme Court of Judicature" von Hongkong an Ihre Majestät nach Anhörung des Kronrates zulässig sind, die diese Appellationsgerichtsbarkeit auf Vorschlag des "Judicial Committee" ausübt.

H.T. Morgan

Wien, am 21. November 1977

S.E. Dr. Willibald Pahr

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten der Republik

Österreich

(Übersetzung)

Der Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten

Wien, am 21. November 1977

Exzellenz!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 21. November 1977 zu bestätigen, die wie folgt lautet:

"Ich beehre mich, auf ... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der britischen Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ... ausübt."

Da der vorgenannte Vorschlag für die Republik Österreich annehmbar ist, sollen die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote das Einvernehmen gemäß Artikel XIII Absatz 2 des Vertrages bezüglich des Gebietes von Hongkong darstellen.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Willibald Pahr

S.E. Herrn H. T. Morgan, C.M.G.

Botschafter Ihrer Britischen

Majestät in Wien

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