Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 11. Juni 1979 betreffend Namen und Embleme von Programmen der Europäischen Weltraumagentur (ESA)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Namen von Programmen der Europäischen Weltraumagentur (ESA), nämlich
ariane,
spacelab und
meteosat,
Diese Ausschließung bezieht sich nicht auf das im Emblem „spacelab“ enthaltene Wort „nasa“.
Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. November 1976, BGBl. Nr. 8/1977, betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Weltraumagentur (ESA), nicht berührt.
Anlage
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.