Verordnung über die Kennzeichnung von Kunststoffrohren, -rohrleitungsteilen, -rohrverbindungen und -formstücken (Kunststoffrohrkennzeichnungsverordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-12-03
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den unlauteren Wettbewerb, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 88/1975, wird verordnet:

§ 1. (1) Die unter Abschnitt I, II, III oder IV der Anlage fallenden Kunststoffrohre, -rohrleitungsteile, -rohrverbindungen und -formstücke aus Nummer 3917 des Zolltarifes (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987) dürfen nur dann gewerbsmäßig feilgehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden, wenn sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung gekennzeichnet sind.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Kunststoffrohre, -rohrleitungsteile, -rohrverbindungen und -formstücke, die für den Export bestimmt sind.

§ 2. (1) Für die Kennzeichnung sind die in der Anlage angeführten Angaben zu verwenden.

(2) Bei der Angabe „Entspricht NICHT ÖNORM ..“ müssen die Worte „NICHT ÖNORM „ in gleich großen Blockbuchstaben nebeneinander gesetzt werden.

§ 3. Die Kennzeichnung ist deutlich sichtbar und lesbar sowie dauerhaft auf die in der Anlage bezeichnete Art anzubringen; sie hat in deutscher Sprache, lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern zu erfolgen.

§ 4. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnungsangaben und für die Einhaltung des § 3 ist der Erzeuger, bei Importware der Importeur verantwortlich.

§ 5. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 1979 in Kraft.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für unter § 1 Abs. 1 fallende Kunststoffrohre, die vor dem 1. August 1979 importiert oder vom Erzeuger ausgeliefert worden sind.

Anlage

(§§ 1, 2 und 3)

Warenbezeichnung Für die Kennzeichnung zu verwendende Angaben Vorgeschriebene Kennzeichnungsart
I. Rohre für Wasserversorgungsanlagen und Wasserleitungen
1. Rohre aus Polyäthylen niedriger Dichte (PE-weich) für Wasserleitungen (ÖNORM B 5170, Ausgabedatum: 1. Jänner 1977) Hersteller - Nenndruck - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5170 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5170'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung auf jedem Laufmeter Kunststoffrohr
2. Rohre aus Polyäthylen hoher Dichte (PE-hart) für Wasserleitungen (ÖNORM B 5172, Ausgabedatum: 1. Juni 1980) Hersteller - Nenndruck - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5172 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5172'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung auf jedem Laufmeter Kunststoffrohr
3. Rohre aus Polypropylen für Wasserleitungen (ÖNORM B 5174, Ausgabedatum: 1. August 1984) Hersteller - Nenndruck - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5174 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5174'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung auf jedem Laufmeter Kunststoffrohr
4. Rohre und Rohre mit angeformten Steckmuffen aus Polyvinylchlorid-hart Wasserleitungen (ÖNORM B 5182, Ausgabedatum: 1. April 1987) Hersteller - Nenndruck - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5182 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5182'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung auf jedem Laufmeter Kunststoffrohr
II. Rohre für Abwasserbeseitigungsanlagen und Kanäle
Kanalrohre und Formstücke aus PVC-hart (Polyvinylchlorid-hart) geprüft'' (ÖNORM B 5184, Ausgabedatum: 1. August 1980) Hersteller - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5184 oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5184'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung auf jedem Laufmeter Kunststoffrohr
III. Abflußrohre für Abwasserleitungen
1. Abflußrohre und Formstücke aus Polypropylen mit Steckmuffen für heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden (ÖNORM B 5178, Ausgabedatum: 1. Feber 1982) Hersteller - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5178 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5178'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung einmal je Baulänge
2. Abflußrohre und Formstücke aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder Acrylester-Styrol-Acrylnitril (ASA) mit Steckmuffen für heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden (ÖNORM B 5179, Ausgabedatum: 1. Juni 1984) Hersteller - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5179 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5179'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung einmal je Baulänge
3. Abflußrohre und Formstücke aus Polyvinylchlorid-hart (PVC-hart) mit Steckmuffen für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden (ÖNORM B 51800, Ausgabedatum 1. Juni 1984) Hersteller - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5180 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5180'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung einmal je Baulänge
IV. Drainage- und Sickerleitungsrohre
1. Drainage- und Sickerleitungsrohre, gelocht oder geschlitzt, aus PVC oder PE Hersteller - Erzeugungsjahr Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung mindestens 1 Kennzeichnung je 3 m Rohrlänge
2. Flexible Dränrohre, gewellt, aus PVC-hart (ÖNORM B 5140, Ausgabedatum: 1. Oktober 1982) Hersteller - Erzeugungsjahr - „ÖNORM B 5140 geprüft'' oder „Entspricht NICHT ÖNORM B 5140'' Prägesignierung oder haltbare Drucksignierung mindestens 1 Kennzeichnung je 5 m Rohrlänge

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