Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 25. August 1980 betreffend die Bezeichnungen, die Abkürzungen der Bezeichnungen und das Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1980-09-20
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

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