Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. Jänner 1980 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Europäischen Patentorganisation und des Europäischen Patentamtes

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1980-03-07
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung der Europäischen Patentorganisation in drei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung und die Bezeichnung des Europäischen Patentamtes in drei Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnung sowie deren Emblem in vier Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.