Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Jänner 1982 betreffend das brasilianische amtliche Zeichen für Kaffee

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1982-02-12
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das in der Anlage angeführte brasilianische amtliche Zeichen zur Kennzeichnung von Qualität und Herkunft brasilianischen Kaffees Anwendung findet.

Anlage

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