Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. Feber 1982 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1982-03-17
Status Aufgehoben · 1999-04-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Bezeichnung der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation in englischer Sprache, nämlich

INTERNATIONAL MARITIME SATELLITE ORGANIZATION (INMARSAT),

deren Abkürzung, nämlich

INMARSAT,

sowie das in der Anlage (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar.) dargestellte Emblem dieser Organisation in marineblauer Farbe auf weißem Hintergrund von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

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(Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar.)

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