Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982 zur Durchführung des Beteiligungsfondsgesetzes
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 135/2013).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Beteiligungsfondsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1982, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 135/2013).
§ 1. Der Inhalt des Formblattes für den Rechenschaftsbericht einer Beteiligungsfondsgesellschaft wird entsprechend der Anlage festgelegt.
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 135/2013).
§ 2. Die Unternehmenskennzahlen gemäß Punkt II-A-2 der Anlage werden wie folgt umschrieben:
Die Eigenkapitalquote ist das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme.
Das Eigenkapital errechnet sich aus dem Kapitalkonto zuzüglich des Beteiligungskapitals sowie der nicht durch Verbindlichkeiten belasteten Rücklagen. Für die Ermittlung des Eigenkapitals bei Personen- und Kapitalgesellschaften sowie bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind zusätzlich die Bestimmungen des § 12 Abs. 2 Z 1 bis 3 Kreditwesengesetz, BGBl. Nr. 63/1979, sinngemäß anzuwenden.
Der Cash-flow ist das versteuerte Jahresergebnis zuzüglich der Abschreibung für Abnutzung, zuzüglich Gewinnkürzungen auf Grund steuerlicher Begünstigungsbestimmungen, abzüglich Gewinnerhöhungen aus der Auflösung solcher steuerlicher Begünstigungen und ab- oder zuzüglich der Saldenveränderung anderer Rücklagen. Als steuerliche Begünstigungsbestimmungen sind die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 7, 10, 12 und 123 EStG 1972 sowie die Bestimmungen über vorzeitige Abschreibungen und über steuerfreie Rücklagen, ausgenommen die Vorsorge für Abfertigungen, anzusehen.
Die Betriebsleistung ist der Bruttoerlös abzüglich Erlösschmälerungen, das sind Kundenskonti, Rabatte und Boni, zu- oder abzüglich Bestandsveränderungen, zuzüglich aktivierte Eigenleistungen.
Das Gesamtkapital ist das Eigenkapital zuzüglich der Verbindlichkeiten, der Vorsorge für Abfertigungen und der Pensionsrückstellungen, ohne Rechnungsabgrenzungsposten. Zur Ermittlung der Rentabilität des Gesamtkapitals ist das Gesamtkapital mit dem versteuerten Jahresergebnis, zuzüglich Gewinnkürzungen auf Grund steuerlicher Begünstigungsbestimmungen (§ 2 lit. c), abzüglich Gewinnerhöhungen aus der Auflösung solcher steuerlicher Begünstigungen, zuzüglich Aufwandszinsen in Beziehung zu setzen.
Die Effektivverschuldung sind die langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich Verbindlichkeiten aus Anlagenzugängen, abzüglich der liquiden Mittel.
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 135/2013).
§ 3. Wesentliche Veränderungen der im Rechenschaftsbericht enthaltenen Posten gegenüber dem Vorjahresansatz sind hinreichend zu erläutern (Pkt. IV der Anlage).
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 135/2013).
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1982 in Kraft.
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 135/2013).
ANLAGE
Formblatt für den Rechenschaftsbericht
I. Jahresüberschußrechnug gemäß § 10 Abs. 2 des Beteiligungsfondsgesetzes
A. Mittelzuflüsse
aus der Ausgabe von Genußscheinen,
aus Beteiligungen an Unternehmen
Gewinnanteile
Dividenden
Sonstige Zuflüsse,
aus der Aufgabe von Beteiligungen an Unternehmen,
aus sonstigen Veranlagungen in
Wertpapieren
Guthaben bei Kreditunternehmungen
Sonstigem,
aus der Aufgabe sonstiger Veranlagungen,
andere kassenmäßige Zugänge.
B. Mittelabflüsse
in Veranlagungen
Beteiligung an Unternehmen
Sonstige Veranlagungen
aa) Wertpapiere
bb) Guthaben bei Kreditunternehmungen
cc) Sonstiges,
Fondserrichtungskosten,
Vergütungen und Kosten der Verwaltung
Beteiligungsfondsgesellschaft
aa) Fester Betrag
bb) Vom Jahresüberschuß abhängiger Betrag
Depotgebühren
Sonstige Kosten gem. § 15 BFG (Fondsrichtlinien),
in die Fondsreserve
Wertpapiere
Guthaben bei Kreditunternehmungen
Sonstiges,
andere kassenmäßige Abgänge.
C. Jahresüberschuß
II. Angaben über das Fondsvermögen
A. Beteiligungen 1)
Unternehmen
Firma
Register
Rechtsform
Gründungsjahr
Sitz/Hauptniederlassung
Gegenstand
Zugehörigkeit zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft,
Unternehmenskennzahlen
Eigenkapitalquote
Cash-flow zu Betriebsleistung
Rentabilität des Gesamtkapitals
Effektivverschuldung zu Cash-flow
Zahl der Beschäftigten,
Beteiligung
Rechtsform
Anschaffungskosten
Laufzeit.
B. Sonstige Veranlagungen
Wertpapiere,
Guthaben bei Kreditunternehmungen,
Kassenbestand,
Sonstige.
C. Fondsreserve
D. Bemerkungen zur Wertermittlung
III. Ausschüttung je Genußschein
A. 1. Gesamtvolumen des Beteiligungsfonds,
Stückelung in Genußscheine.
B. 1. Jahresüberschuß,
Ausschüttung je Genußschein,
Vortrag aus Abrundungsdifferenzen.
IV. Erläuterungen
V. Publizitätsbestimmungen
A. Bestätigungsvermerk gemäß § 9 Abs. 4 BFG
B. Zustimmung des Aufsichtsrates
1) Die Angaben sind für jede Beteiligung gesondert zu erstatten.