Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. März 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung haben die Niederlande gemäß Notifikation vom 13. Juli 1986 den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 444/1977) auf Aruba ausgedehnt. Diese Notifikation ist in bezug auf Österreich am 13. Jänner 1987 wirksam geworden.
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