Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 13. April 1988 betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Leonding
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1989 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leonding errichtet.
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