Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Oktober 1989 betreffend die Errichtung einer achten Notarstelle in Innsbruck
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Innsbruck errichtet.
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