Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 17. November 1989 betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und einer zweiten Notarstelle in Wien-Simmering
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1990 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Leopoldstadt und in Wien-Simmering errichtet.
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