Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 31. Jänner 1989 betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1989-03-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführte Bezeichnung, die Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem des „Office international de la vigne et du vin“ von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.