Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. Juli 1990 betreffend das Emblem und die Flagge der Organisation der afrikanischen Erdöl-Produzenten (African Petroleum Producers' Association - APPA)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 1990-08-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Flagge der Organisation der afrikanischen Erdöl-Produzenten (African Petroleum Producers' Association, APPA), die in der Anlage dargestellt sind, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Anlage

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