Verordnung des Bundesministers für Justiz über die von Pensionskassen zu verwendenden Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 223 Abs. 8 des Handelsgesetzbuches, RGBl. 1897 S 219, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 10/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zum Bezugszeitraum vgl § 2
§ 1. Pensionskassen im Sinn des Pensionskassengesetzes, BGBl. Nr. 281/1990, haben ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nach den in der Anlage enthaltenen Formblättern A und B zu gliedern.
§ 2. Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1991 beginnen; sie kann auch schon auf ein früheres Geschäftsjahr angewendet werden, jedoch nur insgesamt.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2
Anlage A
Gliederung der Bilanz einer Pensionskasse
Aktiva
A. Anlagevermögen *1)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen *1)
I. Vorräte
II. Forderungen
III. Wertpapiere und Anteile
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften
I. Bargeld und Guthaben, auf Schilling lautend
II. Bargeld und Guthaben, auf ausländische Währungen lautend
III. Schuldverschreibungen und Darlehen, auf Schilling lautend
IV. Schuldverschreibungen, auf ausländische Währungen lautend
V. Sonstige Wertpapiere, auf Schilling lautend
VI. Sonstige Wertpapiere, auf ausländische Währungen lautend
VII. Grundstücke und Gebäude im Inland
VIII. Grundstücke und Gebäude im Ausland
IX. Darlehen an Arbeitgeber
X. Investmentzertifikate, auf Schilling lautend
XI. Investmentzertifikate, auf ausländische Währungen lautend
XII. Veranlagungen nach § 25 Abs. 4 PKG, auf Schilling lautend
XIII. Veranlagungen nach § 25 Abs. 4 PKG, auf ausländische Währungen lautend
XIV. Forderungen auf ausstehende Beiträge
Laufende Beiträge
Beiträge aus einer Übertragung nach § 48 PKG
XV. Fehlbeträge nach § 24 Abs. 5 PKG
XVI. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
XVII. Sonstige Aktiva
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
II. Kapitalrücklagen *2)
III. Gewinnrücklagen *2)
IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
B. Unversteuerte Rücklagen *2)
C. Rückstellungen
I. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten
II. Andere Rückstellungen *2)
D. Verbindlichkeiten *2)
E. Rechnungsabgrenzungsposten
F. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften
I. Deckungsrückstellung
II. Schwankungsrückstellung
III. Verbindlichkeiten
IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
V. Sonstige Passiva
*1) Die mit römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.
2) Die mit Fußnote „2)'' gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.
Zum Bezugszeitraum vgl. § 2
Anlage B
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung einer Pensionskasse
I. Ergebnis der Veranlagungs- und
Risikogemeinschaften
```
Veranlagungsergebnis
```
```
Zinsenerträge und sonstige laufende
```
Erträge aus der Veranlagung des
Vermögens der Veranlagungs- und
Risikogemeinschaften ............... +
```
```
```
Erträge aus dem Abgang von und der
```
Zuschreibung zu Finanzanlagen der Ver-
anlagungs- und Risikogemein-
schaften ........................... +
```
```
```
Abschreibungen auf Finanzanlagen der
```
Veranlagungs- und Risikogemein-
schaften ........................... -
```
```
```
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ... -
```
```
```
```
sonstige zu Lasten des
```
Veranlagungsergebnisses verrechnete
Aufwendungen ....................... -
```
```
```
Veranlagungsüberschuß .............. +
```
```
```
```
Sonstiges Ergebnis
```
```
Beiträge
```
laufende Beiträge ..................... +
```
```
Einmalbeiträge nach § 41 und
§ 48 PKG .............................. +
```
```
Beiträge bei Übertragungen nach
§ 17 PKG .............................. +
```
```
+
```
sonstige versicherungstechnische Erträge
```
der Veranlagungs- und Risikogemein-
schaften .............................. + *1)
```
```
```
Versicherungstechnische Aufwendungen der
```
Veranlagungs- und Risikogemein-
schaften .............................. - *2)
```
```
```
```
```
Veränderung der Schwankungsrückstellung
```
und des in der Vermögensaufstellung
aktivierten Fehlbetrags ................ +
```
```
```
Zuschüsse aus dem Pensionskassenvermögen
```
zum Ausgleich von Mindererfolgen aus
der Veranlagung (§ 2 Abs. 2 PKG) ....... +
```
```
```
Ergebnis der Veranlagungs- und
```
Risikogemeinschaften ................... +
```
```
```
Verwendung des Ergebnisses der
```
Veranlagungs- und Risikogemein-
schaften ............................... -
```
```
0
```
```
II. Erträge und Aufwendungen der Pensionskasse
```
Vergütung zur Deckung der
```
Betriebsaufwendungen ................... + *3)
```
```
```
Betriebsaufwendungen
```
```
Personalaufwand ........ +
```
```
```
- Löhne ................ +
```
```
- Gehälter ............. +
```
```
- Aufwendungen für
Abfertigungen und
Pensionen ............ +
```
```
- Aufwendungen für
gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige
Abgaben und
Pflichtbeiträge ...... +
```
```
- sonstige Sozial-
aufwendungen ......... +
```
```
```
Abschreibungen auf das
```
Anlagevermögen ......... +
```
```
```
sonstige Betriebs-,
```
Verwaltungs- und
Vertriebsaufwendungen .. +
========== - ----------
```
Veränderung der geschäfts-
```
planmäßigen Verwaltungs-
kostenrückstellung ..................... +
```
```
```
Finanzerträge
```
```
Erträge aus Betei-
```
ligungen .............. +
```
```
```
Zinsenerträge und sonstige
```
laufende Erträge aus der
Veranlagung der Eigenmittel
und der nicht zu
Veranlagungs- und
Risikogemeinschaften
zugeordneten Fremd-
mittel ................. +
```
```
```
Erträge aus dem Abgang
```
von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen, die nicht
den Veranlagungs- und
Risikogemeinschaften
zugeordnet sind ....... + +
========== ----------
```
Finanzaufwendungen
```
```
Aufwendungen aus
```
Beteiligungen .......... -
```
```
```
Abschreibungen auf
```
sonstige Finanzanlagen,
die nicht den Veranlagungs-
und Risikogemeinschaften
zugeordnet sind ........ -
```
```
```
Zinsen und ähnliche
```
Aufwendungen ........... - -
========== ----------
```
Sonstige Erträge und Aufwendungen
```
```
Erträge ................ +
```
```
```
```
Aufwendungen ........... - +
```
========== ==========
```
Ergebnis der gewöhnlichen
```
Geschäftstätigkeit ..................... +
```
```
```
Außerordentliches Ergebnis
```
```
außerordentliche
```
Erträge ................ +
```
```
```
außerordentliche
```
Aufwendungen ........... - *4) +
========== - ----------
```
Steuern vom Einkommen und
```
vom Ertrag ............................ -
```
```
```
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ...... +
```
```
```
```
Veränderung von Rücklagen
```
```
Zuweisungen
```
- zu unversteuerten
Rücklagen ............ +
```
```
- zu Gewinnrücklagen .. +
```
```
```
Auflösungen
```
- unversteuerter
Rücklagen ........... -
```
```
- von Kapitalrück-
lagen ................ -
```
```
- von Gewinnrück-
lagen ............... -
```
```
+
========== - ==========
```
```
```
```
```
Gewinn-/Verlustvortrag ................ +
```
- ==========
```
Bilanzgewinn/-verlust ................. +
```
- ==========
```
```
*1) Dieser Posten umfaßt die Leistungen der Versicherer und sonstige Erträge.
*2) Dieser Posten umfaßt die Auszahlungen von Leistungen der Pensionskasse, die Veränderung der Deckungsrückstellung, die Versicherungsprämien, die Verwaltungskosten und die sonstigen Aufwendungen.
*3) Dieser Posten umfaßt die in den Beiträgen enthaltenen Verwaltungskostenzuschläge, die zu Lasten des Veranlagungsergebnisses verrechneten rechnungsmäßigen Aufwendungen für die Vermögensverwaltung und die zu Lasten der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften verrechneten tatsächlichen Aufwendungen für abgefundene Ansprüche (Kürzungen bei Berechnung der Unverfallbarkeitsbeträge).
*4) In diesem Posten sind auch allfällige Zuschüsse an die Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zum Ausgleich von Mindererfolgen aus der Veranlagung auszuweisen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.