Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-11-11
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Baden errichtet.

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