Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse
Nach Mitteilung der Italienischen Regierung hat Dänemark mit Wirkung vom 11. Februar 1992 das Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse (BGBl. Nr. 135/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 130/1974) gekündigt.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.