Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-05-28
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hietzing errichtet.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.