Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Wilhelmsburg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Wilhelmsburg errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.