Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat Irland am 11. Mai 1992 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 549/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 663/1991) hinterlegt.
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat Irland am 11. Mai 1992 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 663/1991).
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