Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht:
In den Vereinigten Arabischen Emiraten genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben, genießen daher in Österreich den Schutz des Markenschutgesetzes 1970.
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